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Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung – AusglZAV)

Der Bundesrat begrüßt, dass nun eine differenzierte Ausgleichszahlung eingeführt wird, die sich an krankenhausbezogenen Kriterien orientiert.

Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung – AusglZÄV)

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.