COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung – AusglZAV

zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an aufgrund von Sonderbelastungen durch das SARS-CoV-2 – Inkrafttreten: 09.07.2020. Die für die Erhebung des Zuschlags nach § 21 Absatz 6 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wird bis einschließlich 30. September 2020 verlängert. […]

: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 207KB)

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