Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG

3. Fortschreibung vom 10.07. mit Wirkung zum 01.01.2021

Mit dieser regeln die und der die Einzelheiten der Übermittlung der Daten entsprechend § 301 SGB V auf elektronischem Wege und zur Direktabrechnung zwischen Krankenhäusern und den Unternehmen der privaten . Die Rahmenvereinbarung regelt das Nähere über Form und Inhalt der zu übermittelnden Datensätze und das Verfahren der . […]

Download: BWKG (PDF, 1.12MB)

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