Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und der zugehörigen Datensatzbeschreibung
Thema: § 21 KHEntgG Datensatzbeschreibung Fortschreibung InEK unterjährige Datenlieferung
Das InEK Institut unterstützt die Krankenhäuser und Krankenkassen sowie deren Verbände bei der durch das GKV-Modernisierungsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des G-DRG-Systems nach § 17b KHG zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen.
Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und der zugehörigen Datensatzbeschreibung
InEK hat bekannt gegeben, dass die Vergleichsdaten gemäß § 6 der Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2022 ab sofort verfügbar sind.
Die Liste der zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2024 A12 (Neuer Aufnahmegrund 12 „Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V“) finden Sie auf der Zertifizierungsseite des...
Ausfüllhinweise zur Datei „Ausbildung“ für alle ausbildenden Krankenhäuser
FPV-Änderungsvereinbarung: Pflege-Bewertungsrelationen für Hybrid-DRGs nicht zur Abrechnung vorgesehen
Einführung der PPR 2.0 und Meldepflichten für Kliniken
InEK stellt den aG-DRG-Report-Browser 2024 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung – in der bisherigen Form zum Herunterladen – zur...
Zur Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung im Jahr 2024
Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln
Ab sofort steht Ihnen für die Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 im InEK-Datenportal die Möglichkeit zur Übermittlung der Jahresmeldung für das Jahr 2023 an das InEK...
InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2024)
L 5 KR 3223/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2023