Aktualisierte Einstufungshilfe zur PPR 2.0 E entsprechend der Rechtsverordnung vom 07.02.2024

Einführung der PPR 2.0 und Meldepflichten für Kliniken

Ab dem 01.06.2024 tritt die Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine neue Phase in der Krankenhausverwaltung. Ab dem 15.10.2024 sind Kliniken dann verpflichtet, ihre PPR 2.0 Einstufungsergebnisse und die IST-Personalsituation getrennt nach Kalendermonaten an das InEK zu melden. Diese Maßnahme soll für mehr Transparenz in der Personalplanung und -verwaltung sorgen.

Durch die vorgenommenen Änderungen an der PPR 2.0 zum Abbau von Widersprüchen sind in der Rechtsverordnung teilweise neue Interpretationsspielräume entstanden. Nutzen Sie die von der Profession Pflege entwickelte Einstufungshilfe zur Reduktion von Interpretationsspielräumen und Fehlkodierung durch Nichtbeachtung von Informationen. Eine korrekte PPR-Einstufung ist bedeutend!

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