3 C 6.20 | Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Thema: 3 C 6.20 Krankenhausplanung Planaufnahme Sachsen Versorgungsbedarf
3 C 6.20 | Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Mit der neuen Veröffentlichung der Verlustquoten für Q3 stehen auch die jeweiligen Prüfquoten der Kliniken für 2022 fest…
Krankenhausplanung NRW: Quick-Check zur Identifizierung des Leistungsportfolios unter dem Fokus der neuen Planungssystematik
Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V.
„Wir brauchen mehr als gute Absichten, wir brauchen rasches Handeln für die Krankenhäuser“
Die Verordnung regelt im Wesentlichen feste Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser zur Aufnahme und Versorgung von Covid-19-Patient:innen.
Das Pandemiejahr 2021 bedeutet für die Kliniken bundesweit eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen und personellen Lage.
Krankenhäuser sollen elektive Eingriffe verschieben, damit genug Intensivbetten für die steigende Zahl der COVID-19-Patienten frei sind.
Die Arztpraxen in Deutschland haben 2019 mit 71,2 % den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt.
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.
Akutversorgung von Patienten aktuell nicht gefährdet
Nach vorläufigen Ergebnissen wurden im Jahr 2020 in den Hamburger Krankenhäusern knapp 438 000 Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt.
Nach vorläufigen Ergebnissen wurden in den Krankenhäusern Schleswig-Holsteins im Jahr 2020 knapp 528 000 Patientinnen und Patienten vollstationär behandelt.