Abschied von der Rahmenplanung? § 8 Abs. 2 KHG verlangt von der Krankenhausplanungsbehörde, dass eine Gegenüberstellung des Versorgungsangebots des Krankenhauses

Abschied von der Rahmenplanung? § 8 Abs. 2 KHG verlangt von der Krankenhausplanungsbehörde, dass eine Gegenüberstellung des Versorgungsangebots des Krankenhauses

3 C 6.20 | Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr