Berlin: Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser ab 05.12.2021
Vor dem Hintergrund der vierten Welle der covid-19-pandemie mit steigenden Infektionszahlen und einer absehbar steigenden Anzahl intensiv-medizinisch zu betreuender COVID-19-Patient:innen wird am 4. Dezember 2021 die Dritte corona-Krankenhausverordnung der Senatsverwaltung für Gesundheit, pflege und Gleichstellung verkündet werden. Am 5. Dezember 2021 wird sie in Kraft treten.
Die verordnung regelt im Wesentlichen feste Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser zur Aufnahme und Versorgung von Covid-19-Patient:innen. Die Steuerung dieser Patient:innen soll auch weiterhin über das in berlin etablierte SAVE-COVID-Konzept erfolgen. Um eine gleichmäßige Verteilung sicherzustellen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmekapazitäten der Häuser soll ein Steuerungsgremium eingerichtet werden. Es soll bei Verlegungsproblemen im Rahmen des Konzepts die vorgegebenen Belegungsquoten überprüfen und bei der Verteilung unterstützen. Medizinisch dringliche, planbare Behandlungen dürfen unter Einhalten der Belegungsquoten der Häuser auch weiterhin erbracht werden. […]
Quelle: Berlin