L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 10.07.2019 – Kommentar DR. HALBE RECHTSANWÄLTE
Thema: 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung Intensivstation L 10 KR 538/15 Strukturmerkmale Strukturprüfung Verjährungsfrist
L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 10.07.2019 – Kommentar DR. HALBE RECHTSANWÄLTE
Zum 31.12.2019 verjähren alle Forderungen gegen die Krankenkassen aus dem Jahr 2015. Zusammenfassung zu den unterschiedlichen Verjährungsfristen für Krankenhäuser und Krankenkassen
L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 10.07.2019 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Grund: Sie gründen in einer öffentlich-rechtlich geprägten Leistungsbeziehung, so das BSG…
Sachsens Justiz droht der Infarkt. Viele Richter und Staatsanwälte arbeiten am Limit…
B 1 KR 3/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 09.04.2019
Gut ein halbes Jahr nach der Gemeinsamen Erklärung von Krankenkassen und Krankenhäusern wurden mehr als zwei Drittel der rund 10.000 zusätzlichen Klageverfahren an den rheinland-pfälzischen...
Besonders deutlich war und ist das im Bereich der Verfahren, die sich mit Krankenversicherungen beschäftigen. Knapp 60 Prozent mehr Verfahren haben das Sozialgericht hier beschäftigt
Zahl neuer Sozialgerichtsklagen 2018 auf neuen Höchststand von 25.700 Verfahren gestiegen
Von den bis Ende 2018 insgesamt rund 9100 bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz eingegangenen Klagen hätten sich bis Ende Mai dieses Jahres 5810 – also...
Landessozialgerichte fordern die Einführung eines bundesweit einheitlichen obligatorischen Schlichtungsverfahrens, bevor eine Klage in diesen Fällen erhoben werden kann […] Quelle: Ärzteblatt
„Die bisher bekanntgegebene Schätzung zusätzlicher Verfahren von 14.000 Verfahren liegt nach neuen Erkenntnissen sicher deutlich höher“
Der Bundestag verkürzt die Verjährungsfristen für Forderungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Dabei verletzt er bewusst den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die Beendigung der Klageverfahren sollte grundsätzlich durch Klagerücknahmen erfolgen. Dies ist jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht flächendeckend erfolgt
In einem Bundesgesetz wurde die Verjährungsfrist für Klagen von Krankenkassen gegen Kliniken von vier auf zwei Jahre verkürzt. Aus diesem Grund haben die Kassen bundesweit...