Verjährungspotential zum 31.12.2019

Zum 31.12. verjähren alle Forderungen gegen die Krankenkassen aus dem Jahr 2015. Es ist ratsam, bereits jetzt den Evaluationsprozess abzuschließen, welche offenen Posten aus dem Jahr 2015 gerichtlich durchgesetzt werden sollen oder nicht. […] Rückforderungsansprüche der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen in der Zeit vom 01. 31.12.2017 verjähren zum 31.12.2019. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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