Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Mit zweierlei Maß

Der Bundestag verkürzt die Verjährungsfristen für Forderungen zwischen Krankenhäusern und . Dabei verletzt er bewusst den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Vor der Neuregelung lief die Verjährung vier Jahre lang, nun also zwei. Bemerkenswert ist, dass hier für die Krankenkassen de facto eine Rückwirkung der neuen Regelung eingeführt wird, von der die verschont geblieben sind. „Die verkürzte Verjährung für Altforderungen bedeutet also für die Kassen, dass sie zwei vollständige Jahrgänge an Rückforderungen entweder abschreiben oder sehr schnell einklagen müssen“, erklärt Tim Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in . […]

Quelle: Ecovis

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