Landräte und Klinik-Geschäftsführer sollen festlegen, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen anbietet. Dabei wäre genau das die Aufgabe des Freistaats.
Bayern Krankenhausleistungen Krankenhausplanung Krankenhausreform
Zu Krankenhausleistungen sind aktuell 99 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Landräte und Klinik-Geschäftsführer sollen festlegen, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen anbietet. Dabei wäre genau das die Aufgabe des Freistaats.
Bundesfinanzhof prüft Steuerfreiheit bei kombinierten Leistungspaketen in Privatkliniken
Analyse zeigt strukturelle Defizite bei Vergütung und Qualitätssicherung solider Malignome im Kindesalter
Analyse von Hanisch und Hopf zeigt strukturelle, methodische und ethische Schwächen der derzeitigen Ambulantisierungsstrategie
Hohe Bettenkapazität bei geringer Hausarztdichte stimuliert stationäre Behandlungsfälle – ambulante Versorgung entscheidend zur Vermeidung unnötiger Klinikaufenthalte
L 10 KR 1133/23 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2024
Der Beitrag von Meinck, Ernst und Lübke im Krankenhaus-Report 2025 beleuchtet den aktuellen Stand der geriatrischen Versorgung im Krankenhaus und skizziert Perspektiven für deren Weiterentwicklung
5 K 256/17 | Finanzgericht (FG) Niedersachsen | Entscheidung vom 15.01.2025
Platz 5 in Deutschland im „World’s Best Hospitals“-Ranking
Ein Forschungsteam des Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg hat neue Erkenntnisse gewonnen, welche Faktoren das Angebot ambulanter Krankenhausleistungen in Deutschland beeinflussen.
Ein 38-jähriger Mann steht vor dem Amtsgericht Lehrte, weil er in 60 Fällen Krankheiten vorgetäuscht haben soll, um in Kliniken in ganz Deutschland übernachten zu...
Hamburgs Kliniken erhalten rund 2,65 Mrd. Euro für die Behandlung von Patientinnen und Patienten
vdek (PDF, 34 kB)
Reformdruck durch KHVVG und wirtschaftliche Defizite als Handlungsanlass
Das St.-Martinus-Hospital Olpe sieht sich für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt.
Mit einer Änderung des KHEntgG durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde klargestellt, dass strahlentherapeutische Leistungen, die von Dritten erbracht werden, nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.
B 1 KR 18/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte
Aktualisierte Daten und Notfallstufen zur besseren Übersicht der Krankenhausleistungen
Sicherstellung der Versorgung bei strahlentherapeutischen Leistungen durch Anpassungen in der Abrechnung
Bundestag (PDF, 424 kB)
Telemedizinische Versorgung von Pflegeheim-Bewohner als zukunftsweisendes Modellprojekt
Erweiterte Möglichkeiten für Krankenhäuser ohne eigene Abteilung