Bayern implementiert neue Regelung zur Abrechnung strahlentherapeutischer Leistungen in Krankenhäusern
Erweiterte Möglichkeiten für Krankenhäuser ohne eigene Abteilung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat eine bedeutende Neuerung in der Abrechnung strahlentherapeutischer Leistungen beschlossen. Seit dem 30. Mai 2024 dürfen alle in Bayern zugelassenen Krankenhäuser zusätzliche strahlentherapeutische Leistungen anbieten, selbst wenn sie keine eigene strahlentherapeutische Abteilung besitzen.