2 AZR 55/23, 2 AZR 66/23 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2023
2 AZR 55/23 2 AZR 66/23 Außerordentliche Kündigung Bundesarbeitsgericht Coronavirus Impfpflicht Personal
2 AZR 55/23, 2 AZR 66/23 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2023
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das wegen fehlender Impfung ausgesprochene Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin nach vorläufiger Prüfung rechtswidrig war.
Die Stadt Gelsenkirchen hat einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Sekretärin zu Recht untersagt, das Krankenhaus ihres Arbeitgebers zu betreten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge zum Infektionsschutzgesetz scharf.
Es seien jeweils Einzelfall-Entscheidungen, die die Behörden vor Ort träfen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Streit um die Teilnahme am Sommerfest der Charité entschieden.
5 Ga 1/22, 5 Ga 2/22 | Arbeitsgericht Gießen, Entscheidungen vom 12.04.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht
In Baden-Württemberg laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.
Die Gesundheitsämter berufen sich auf einen Ermessensspielraum, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden.
Bundesgesundheitsminister hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 20/1119
Im Durchschnitt haben die Krankenhäuser in Deutschland 6 % ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise an die Gesundheitsämter gemeldet.