Fristlose Kündigung: Verletzung der Nebenpflicht durch falsche Impfunfähigkeitsbehauptung

2 AZR 55/23, 2 AZR 66/23 | , vom 14.12.2023

Ein in der eingesetzter , der im Geltungsbereich von § 20a IfSG idF vom 10. Dezember 2021 wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht […]

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