Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung 2021
Ausweitung der PpUGV um vier weitere pflegesensitive Bereiche
Im März wurde die PpUGV aufgrund der Corona-Pandemie zwecks Entlastung der krankenhäuser vorerst ausgesetzt. Nachdem diese allerdings im Mai wieder schrittweise zurück zum Regelbetrieb übergehen konnten, gilt die PpUGV für die Intensivmedizin und geriatrie seit dem 1. August wieder. Für alle weiteren pflegesensitiven Bereiche bleibt es bei einer Aussetzung bis zum 31. Januar 2021.
Im Rahmen der weiterentwicklung der PpUGV wurden nun vier zusätzliche pflegesensitive Bereiche aufgenommen, sodass künftig bereits zwei Drittel des Behandlungsgeschehens aller Krankenhäuser unter die Pflegepersonaluntergrenzen fallen. […]
Quelle: Curacon