Bußgelder wegen Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt

In laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.

Mehr als 37.000 Personen in Baden-Württemberg hatten es versäumt, ihrer Einrichtungsleitung einen entsprechenden Immunitätsnachweis vorzulegen und wurden von den Gesundheitsämtern aufgefordert, diesen nachzureichen. Zwischenzeitlich sind mehr als 13.000 Personen dieser Aufforderung nachgekommen und haben den Gesundheitsämtern einen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt beziehungsweise mitgeteilt, dass mit einer Impfserie begonnen wurde. Im Rahmen der Anhörung der Betroffenen haben außerdem 1.481 Personen angegeben, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. […]

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