Entwurf Nachtrag vom 04.07.2022 mit Wirkung zum 01.08.2022 bzw. 01.10.2022

zur der § 301-

Dieser setzt u.a. die 3. Vereinbarung nach § 26 Absatz 2 KHG über ein für Testungen auf das SARS-CoV-2 im , Klarstellungen zur Übergangspflege und Anforderungen durch die - Abschlagszahlungsvereinbarung 2022 um.

Das könnte Dich auch interessieren …