Vergütungsanspruch bei ultima ratio Behandlungen

S 32 KR 2389/19 | Detmold, vom 21.02.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Mit Urteil vom 21.02.2023, S 32 KR 2389/19, hat das Sozialgericht Detmold einen des Krankenhauses in einer notstandsähnlichen Krankheitssituation des Versicherten aus § 2 Abs. 1a SGB V bejaht. Diese Regelung setzt die des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, BvR 347/98 – sog. Nikolausbeschluss) fort, wonach es mit den Grundrechten aus Artikel 2 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar ist, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung oder zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard und dem entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von einer auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht […]

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