Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten
2 AZR 309/22 | Bundesarbeitsgericht, urteil vom 30.03.2023
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB*.
Die Klägerin arbeitete seit dem 1. Februar 2021 als medizinische Fachangestellte bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt. Die Klägerin wurde auf verschiedenen Stationen in der patientenversorgung eingesetzt. Sie war nicht bereit, sich einer impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen und nahm entsprechende Impfangebote ihrer Arbeitgeberin nicht wahr. Die Beklagte kündigte das arbeitsverhältnis […]