Freistellung von nicht geimpften Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen möglich

5 Ga 1/22, 5 Ga 2/22 | Gießen, Entscheidungen vom 12.04.2022 – Kommentar KMH

Die Frage, ob ungeimpfte Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen mit bestehenden Arbeitsverträgen nun auch durch ihre Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden können, wurde nun durch das Arbeitsgericht Gießen entschieden. Es geht in seinen Eilentscheidungen vom 12.04.2022 (Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) davon aus, dass das Interesse eines Trägers eines Seniorenheims an einer unbezahlten höher zu bewerten sei als das Weiterbeschäftigungsinteresse des angestellten Wohnbereichsleiters und eines weiteren Pflegers. […]

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