Die Umsetzung der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein verzögert sich weiter
Feststellungsbescheid Krankenhausplanung Krankenhausreform Leistungsgruppen Schleswig-Holstein
Zu Feststellungsbescheid sind aktuell 48 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Die Umsetzung der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein verzögert sich weiter
CURACON analysiert Rechtsschutzchancen nach Krankenhausplan NRW 2022
13 B 338/25 | Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 26.01.2026
Land NRW stoppt zunächst Zwangsmaßnahmen gegen Klinik – Hüft- und Knieendoprothetik bleibt weiter möglich
Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster schafft Klarheit für die Interventionelle Kardiologie
Land setzt letzte Leistungsgruppen um – Minister Laumann spricht von spürbarer Konzentration und gestärkter Versorgungsqualität
Az. 21 L 3454/25: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf genehmigt einem Klinik-Verbund in Wuppertal vorläufig die Erbringung der Leistungsgruppe 8.1 Elektrophysiologische Untersuchung/Ablation.
Nach Beschwerdeverfahren vor OVG NRW wird Nichtzuweisung vorerst ausgesetzt – Kritik an fehlerhafter Bedarfsanalyse
13 B 280/25, 13 B 315/25 | Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 11.07. / 01.09.2025
Verwaltungsgerichte entscheiden bislang mehrheitlich gegen Kliniken – Übersicht zeigt differenzierte Rechtslage je nach Leistungsgruppe
306 Kliniken erhalten Feststellungsbescheide – Leistungsspektrum und Standortstruktur werden grundlegend reformiert
Krankenhaus in Goch darf weiterhin tiefe Rektumeingriffe durchführen
Solidaris zieht eine erste juristische Zwischenbilanz zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen, die am 1. April 2025 in Kraft trat
7 L 67/25 | Verwaltungsgericht Aachen, Entscheidung vom 20.03.2025 – Kommentar STEIN & PARTNER Rechtsanwälte
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 28. März 2025 mehrere Eilanträge von Krankenhausträgern gegen die Feststellungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf zurückgewiesen.