Markiert: Feststellungsbescheid

Bei einer Bescheinigung der nach Landesrecht für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde (hier: Regierungspräsidium Freiburg), in der bestätigt wird, dass ein Krankenhaus ein Vertragskrankenhaus iSd § 108 Nr 3 SGB V ist, handelt es sich lediglich um eine Rechtsmeinung, der keine statusbegründende Bedeutung zukommt

L 11 KR 4475/18 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2019