Zum Antrag auf Planaufnahme eines Krankenhauses nach Abschluss eines regionalen Planungskonzepts

13 A 349/20 | , vom 13.07.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Mit Urteil vom 13.7.2021 hat sich das NRW (13 A 349/20) mit der Frage befasst, ob nach Abschluss des in NRW vorgesehenen regionalen Planungskonzeptes der Antrag eines Krankenhauses auf Planbettenerhöhung von der zuständigen Planungsbehörde noch berücksichtigt werden muss. Das OVG NRW verneint eine solche Pflicht.  […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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