Markiert: Schlichtungsausschuss

Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“

Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.

Schlichtungsausschuss: Entscheidung Thrombektomie ZE 133

OPS 2022: Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89...

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Thrombektomie ZE 133“, „Adhäsiolyse“, „Erregerkodierung“ und „Sepsiskodierung“ veröffentlicht

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.03.2022 getroffenen Entscheidungen stellt das InEK mit Begründung zur Verfügung