B 1 KR 31/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 22. Juni 2022 – Terminvorschau Nr. 22/22
Aortenklappeninsuffizienz Aortenklappenstenose B 1 KR 31/21 R Hauptdiagnose I35.0 Kodierregel Kodierung Q23.0 Schlichtungsausschuss
Zu Schlichtungsausschuss sind aktuell 72 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
B 1 KR 31/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 22. Juni 2022 – Terminvorschau Nr. 22/22
Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.
In Kodier- und Abrechnungsfragen wurde hierzu der Schlichtungsausschuss angerufen
OPS 2022: Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89...
Eine Adhäsiolyse, die durch einfaches Lösen mittels Schere (wenige Scherenschläge) erfolgt, stellt keinen relevanten Aufwand dar.
Das Schlichtungsverfahren wurde mit Feststellung der Unzulässigkeit durch den Schlichtungsausschuss für beendet erklärt.
Die Antragstellerin bittet in ihrem Antrag um Priorisierung der Sepsiskodierung in Bezug auf die Hauptdiagnose unabhängig vom Ressourcenverbrauch.
Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.03.2022 getroffenen Entscheidungen stellt das InEK mit Begründung zur Verfügung
Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.
Der Schlichtungsausschuss hat am 25.11.2020 entschieden, dass bei einer erst intraoperativ festgestellten bikuspidalen Aortenklappe mit Stenose diese nicht als Hauptdiagnose zu kodieren sei, sondern der...
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Das aktuelle Update 2021 ist vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund erfolgt.
Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren 200001 „Fallzusammenführung“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter Liste der Schlichtungsverfahren verfügbar.