B 1 KR 25/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023
B 1 KR 25/22 R D002 DKR Hauptdiagnose I35.0 Kodierhilfe 2024 Kodierrichtlinien Kodierung
B 1 KR 25/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023
L 26 KR 127/23 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2023
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.08.2023 (Az. B 1 KR 25/22 R) hat eine dramatische Änderung in Bezug auf die Regelung konkurrierender Hauptdiagnosen…
Die Sozialmedizinischen Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat ihre Kodierempfehlungen um die Kodierempfehlung Nr. 608 „Konkurrierende Hauptdiagnosen“ ergänzt.
Die Antragstellerin bittet in ihrem Antrag um Priorisierung der Sepsiskodierung in Bezug auf die Hauptdiagnose unabhängig vom Ressourcenverbrauch.
Hier: Anwendung „Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose“der DKR D002
Zur Auswahl der Hauptdiagnose ist der Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“der DKR D002 anzuwenden
DKR Regel „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ ist anzuwenden
Zur Auswahl der Hauptdiagnose nach dem Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“
Zur Kodierung „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“