Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur Kodierung des Fibrinogenmangels veröffentlicht

Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.

Für die des im Antrag beschriebenen erworbenen Fibrinogenmangels (Hypofibrinogenämie) fehlt im systematischen Verzeichnis ein, den Sachverhalt vollständig wiedergebender Kode. Das Alphabetische Verzeichnis zur -10-GM verweist sowohl für den erworbenen Fibrinogenmangel, als auch für die erworbene Afibrinogenämie, die erworbene Fibrinogenopenie sowie die erworbene Hypofibrinogenämie auf den Kode D65.0. Die Begriffe Afibrinogenämie, Fibrinogenopenie und Hypofibrinogenämie werden dem Kode D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathienzugeordnet. Im systematischen Verzeichnis ist alternativ noch der Kode D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktorenzu finden. Bei beiden letztgenannten Kodes (D68.8 sowie die D68.4) ist jedoch der spezifische Bezug zum Fibrinogenmangel nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Deutschen Kodierrichtlinie D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen war die Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses der Meinung, dass die spezifischere Kodierung mit dem Kode D65.0 gegeben ist. Wünschenswert wäre jedoch eine zukünftige Differenzierung in der -GM, um den Sachverhalt einer erworben Afibrinogenämie und einer erworbenen Hypofibrinogenämie differenziert abbilden zu können. […]

: InEK (PDF, 130KB)

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