OPS 8-98f: Neue Schlichtungsregel birgt erhebliche Erlösrisiken
Kaysers Consilium beantwortet zentrale Praxisfragen zur Facharztvisite, Ersatzkodierung und zeitlichen Geltung
Die Entscheidung des Bundesschlichtungsausschusses zum OPS 8-98f wirft in der Praxis zahlreiche Folgefragen auf. Kaysers Consilium ordnet zentrale Punkte zur täglichen Facharztvisite, zur neuen Toleranzregel, zur möglichen Ersatzkodierung mit OPS 8-980 und zum zeitlichen Anwendungsbereich ein. Besonders relevant für Krankenhäuser: Fehlt die erforderliche Strukturprüfungsbescheinigung für 8-980, kann beim Wegfall des OPS 8-98f eine erhebliche Abrechnungslücke entstehen.
Die neue Schlichtungsentscheidung zur aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung nach OPS 8-98f hat in den Krankenhäusern erheblichen Klärungsbedarf ausgelöst. Im Mittelpunkt steht das Mindestmerkmal der täglichen Visite durch die Behandlungsleitung oder einen anderen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.
Nach der neuen Toleranzregel darf die erforderliche Visite höchstens einmal innerhalb eines begonnenen 28-Tage-Intervalls und niemals an zwei aufeinanderfolgenden Tagen undokumentiert bleiben. Für die ersten 13 Tage gilt nach der Darstellung von Kaysers Consilium weiterhin eine lückenlose Dokumentationspflicht. Wird diese Vorgabe verletzt, ist der Kodebereich 8-98f für die gesamte Verweildauer auf der Intensivstation nicht anwendbar. Damit entsteht ein erhebliches finanzielles Risiko, das über den einzelnen fehlenden Dokumentationstag hinausgeht…




