Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)“ veröffentlicht

Der Antrag wird nach § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den nach § 19 KHG wegen Unzulässigkeit abgelehnt.

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