Markiert: PrüfvV 2016

Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 bis 5 PrüfvV 2016 hat das Krankenhaus die Obliegenheitspflicht, die aus seiner Sicht zur Erfüllung des konkreten Prüfauftrags erforderlichen Unterlagen zu ergänzen. An diese Obliegenheit dürfen jedoch keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden

B 1 KR 16/21 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Nach § 7 Absatz 2 Satz 6 PrüfvV 2016 habe ein Krankenhaus nur Anspruch auf den unstrittigen Rechnungsbetrag, wenn nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs 2 Satz 4 bis 5 PrüfvV 2016 die Unterlagen vollständig übermittelt werden

S 60 KR 158/18 | Sozialgericht Duisburg, 08.10.2019