Keine Ausschlussfrist in § 7 Abs. 5 PrüfVV für Nachcodierung

| Landessozialgericht Baden-Württemberg, vom 10.12. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Mit dem MDK-Reformgesetz ist klargestellt, dass ab dem 01.01.2020 die keine Nachcodierung mehr vornehmen dürfen

Die entsprechende Regelung in § 17c Abs. 2a KHG sehen allerdings vor, dass eine Änderung der Rechnung zur Umsetzung des Prüfergebnisses durch den zulässig ist. Dies wurde nach alter Rechtslage von einigen Krankenkassen unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 teilweise verneint, wenn die in der Norm vorgesehenen Frist überschritten war. Das LSG Baden-Württemberg hat dieser Rechtsansicht der Krankenkassen zum Ausschluss der Nachcodierung in einer Entscheidung vom 10.12.2019 (..) allerdings deutlich widersprochen […]

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

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