Verordnung für bedarfsgerechte Personalvorgabe ist Erfolg der Krankenhausbeschäftigte
Thema: PPR
Zu PPR sind aktuell 238 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Einführung der PPR 2.0 und Meldepflichten für Kliniken
Durch die zunehmende Bedeutung der CCL Relevanz des ICD-10 U50. und U51. soll auch für Normalstationen ein für den Pflegeprozess sinnvolles Instrument zur Kodierung des...
171 neue OPS-Kodes wurden zum 1. Januar 2024 in den AOP-Katalog aufgenommen, die Mindestmengen wurden zum Jahresstart angepasst, im April laufen die Härtefallhilfen für zugelassene...
Ingo Böing und Franziska Berghoff übernehmen die fachliche Leitung der Fachkommission zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
ver.di stellt Anforderungen an eine gute Einführung der bedarfsgerechten Personalbemessung in der Krankenhauspflege
Wie geht es mit der PPR 2.0 weiter? Wie kann eine Weiterentwicklung aussehen?
46. Deutscher Krankenhaustag, Finanzierung im Krankenhaus – Vortrag Dr. Frank Heimig (InEK)
Deutscher Krankenhaustag (PDF, 1.58 MB)
Deutscher Pflegerat definiert Voraussetzungen für Qualifikationsmix bei der PPR 2.0 und für die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen
Vollständige verpflichtende Umsetzung zum 01.01.2024 unrealistisch – Sanktionsfreies erstes Halbjahr 2024 erforderlich
DKG e. V. (PDF, 330 kB)
Es ist angedacht, dass die PPR 2.0 über einen ermittelten „Erfüllungsgrad“ künftig die Pflegepersonalstellen im Krankenhaus steuern.
Wer Pflegekräfte wirksam vor Überlastung schützen will, kommt an Systemen nicht vorbei, die permanent für die nächsten Tage und Wochen die zu erwartende Personalbelastung in der Pflege differenziert prognostizieren
„Die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, die PPR 2.0 bereits ab 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen, wird die Pflege in den Krankenhäusern vor große Herausforderungen stellen
Pflegepersonalbemessungsverordnung Auf den Weg machen und dabei Stolpersteine beseitigen
Der Entwurf der Verordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, legt zunächst fest, wie die Daten zur Soll- und Ist-Besetzung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern erhoben werden sollen
Ob die von Bund und Ländern vereinbarte Krankenhausreform die an sie gestellten Ansprüche einlöst, ist zweifelhaft.
Ab 2024 müssen Kliniken ihre bisherige Pflegedokumentation um die neuen Einstufungskriterien erweitern
RECOM (PDF, 212 kB)
Im Gesetz ist geregelt, dass die Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstruments bis zum 31.12.2024 realisiert werden soll.





