Positionen der Hessischen Krankenhausgesellschaft e. V. (HKG) zu einigen der geplanten Änderungen des SGB V und des KHEntgG bzw. der BPflV gemäß Referentenentwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)

Mit Schreiben vom 11.08.2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit () seinen „Referentenentwurf eines Gesetzes zur im sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung ()“ veröffentlicht. Wenngleich die HKG nicht zur Stellungnahme aufgefordert wurde, können wir als Verband der hessischen Krankenhäuser das Gesetzesvorhaben nicht unkommentiert lassen und weisen am Vortag der ersten mündlichen Anhörung im BMG zum Referentenentwurf auf spezielle Aspekte des unausgewogenen Referentenentwurfs und seine erheblichen Konsequenzen nicht nur, aber besonders für die (hessischen) Krankenhäuser, sondern auch für die (hessischen) Schiedsstellen und Behörden hin. […]

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