Seit Februar 2020 haben KBV und Kassen eine Vielzahl von Sonderregelungen zum Umgang mit COVID-19 getroffen.
Thema: Coronavirus COVID-19 EBM 2020 Kodierung Labortest U07.1 U07.2 U99.0 Verordnungen Vertragsärztliche Vergütung Z11
Seit Februar 2020 haben KBV und Kassen eine Vielzahl von Sonderregelungen zum Umgang mit COVID-19 getroffen.
Labore für Corona-Tests, die von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst werden, bekommen ab dem 1. Juli 2020 pro Test 39,40 €.
Pflegepersonal muss zu jeder Zeit getestet werden können!
Zukünftig können auch Personen auf das Coronavirus getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen.
DKG zum Beschluss der Schiedsstelle zum Zusatzentgelt Test
IKK-Chef mahnt staatliche Finanzierungszusage an
Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Ausweitung der Corona-Tests würden in diesem Jahr bis zu 7,6 Milliarden Euro kosten.
„Problematisch ist jedoch, dass die Tests in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angeordnet werden müssen…“
Wichtiger Schritt zur Eindämmung der Epidemie, aber Krankenkassen konterkarieren die Strategie
Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt.
Corona-Tests im Krankenhaus sind zwingend
Verlässliche Testergebnisse ermöglichen Differenzialdiagnostik in unter 2,5 Stunden