Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Zukünftig können auch Personen auf das getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen . Auch umfassende Tests  in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind künftig möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein -Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Das sieht die neue Testverordnung vor, die Spahn Ende Mai vorgelegt hatte und die rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten ist.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 348KB)

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