Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2

Der Bundesverband e.V. begrüßt ausdrücklich das erklärte Ziel, umfassender als bisher insbesondere auch Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären.
Das Testen besonders gefährdeter Personengruppen ist eine wichtige Maßnahme des Infektionsschutzes und hat eine zentrale Funktion in der Pandemiebekämpfung. Neben der Testung von Kontaktpersonen sieht die Verordnung daher auch Testungen von asymptomatischen Personen vor. Hierdurch sollen Ausbrüche bekämpft und die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eingedämmt werden. Das Testen von asymptomatischen Personen ist aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie e.V. grundsätzlich zu begrüßen und trägt maßgeblich zum Schutz vulnerabler Personengruppen bei. Unter Beachtung der vorhandenen Erkenntnisse über die besonderen Risikogruppen reichen die gegenwärtigen Regelungen jedoch nicht aus. […]

Quelle: Bundesverband Geriatrie e. V. (PDF, 67KB)

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