Bundesrat stimmt Maßnahmenpaket zum Pandemieschutz zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

  • Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlungen: Behandelt ein Krankenhaus zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 Patientinnen und Patienten, die mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer solchen Infektion besteht, darf der zuständige Kostenträger die ordnungsgemäße Abrechnung der von diesem Krankenhaus zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 erbrachten Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in der Liste nach Absatz 2 genannten Mindestmerkmale erfüllt sind. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information erstellt eine Liste der Mindestmerkmale der von ihm bestimmten Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels nach § 301 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, die nach Absatz 1 von der Prüfung ausgenommen sind.
  • Datenübermittlung an das : Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus legt zum 31. Mai 2020 das Nähere zu der Da-tenübermittlung fest und veröffentlicht die Festlegung auf seiner Internetseite. Übermittelt ein Krankenhaus die Daten nach Absatz 2 Satz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, entsteht für jeden Krankenhausfall ein in Höhe von 10 Euro, mindestens jedoch ein Abschlag in Höhe von 20 000 Euro für jeden Standort des Krankenhauses
  • Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus: Kosten, die den Krankenhäusern für Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Patientinnen und Patienten entstehen, die zur voll- oder teilstationären in das Krankenhaus aufgenommen werden, werden mit einem Zusatzentgelt finanziert.
  • : Beschäftigte in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 eine einmalige -Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro.
  • Ambulante Pflege: Zur Unterstützung der Angehörigen von Pflegebedürftigen sieht das Gesetz Erleichterungen beim Pflegeunterstützungsgeld vor
  • Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Der Bund unterstützt den Öffentlichen Gesundheitsdienst – insbesondere, um dessen voranzutreiben.
  • Meldepflicht: Labore müssen den Gesundheitsämtern auch negative Testergebnisse melden
  • Konzept für Arbeitsbedingungen in der Pflege: In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat die herausragenden Leistungen und besonderen Belastungen der Pflegekräfte.
  • Unterstützung für : Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung um weitergehende Maßnahmen, um die Universitätskliniken und Maximalversorger effektiver zu unterstützen […]

Quelle: Bundesrat

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