Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI IntensivRegister-Änderungs-Verordnung –IRÄV)

der Deutschen

Die hält nach wie vor eine möglichst vollständige Teilnahme aller am von DIVI, RKI und DKG gemeinsam initiierten aus epidemiologischen Gründen und zur Steuerung von Patientenströmen für richtig. Sinnvoll ist die Erfassung der Beatmungskapazitäten aus unserer Sicht allerdings nur für Erwachsene. Die in der Änderungsverordnung vorgesehene Erfassung von neonatologischen (NICU) und pädiatrischen (PICU) Beatmungsmöglichkeiten wird von uns als nicht zielführend abgelehnt. Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand sollte den betroffenen Krankenhäusern erspart werden. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 335KB)

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