Kaysers Consilium zu Fallzusammenführung (FZF) bei Hybrid-DRGs nach §115f SGB V – Voraussetzungen, Beispiele und Abrechnungshinweise
Kaysers Consilium (PDF, 249 kB)

Zu Hybrid-DRG sind aktuell 405 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Kaysers Consilium zu Fallzusammenführung (FZF) bei Hybrid-DRGs nach §115f SGB V – Voraussetzungen, Beispiele und Abrechnungshinweise
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Wird ein Fall durch den Grouper in eine Hybrid-DRG eingeordnet, sollte diese auch vom Krankenhaus gemäß § 115f SGB V abgerechnet werden
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WIdO-Analyse 2026: 60 Prozent der Klinikleistungen ambulant möglich – Experten streiten über die Umsetzung
Kritik an Hybrid-DRGs und Forderung nach Kurzlieger-Pauschalen – Dr. Gerald Gaß warnt vor „unausgegorenen Plänen“
Wie KaysersConsilium informiert, haben sich die Hybrid-DRGs für Lymphknotenbiopsien von 2025 auf 2026 teilweise geändert
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Kritik an Sachkosten-Refinanzierung und Fallschweren-Splitting – Verband fordert Umdenken bei Implantaten und chirurgischer Weiterbildung
Krankenhausreform, Ambulantisierung und neue Technologien verändern operative Versorgung und Weiterbildung
Prof. Dr. Erika Raab beleuchtet rechtliche Rahmenbedingungen, Wirtschaftlichkeitsgebot und praxisnahe Empfehlungen für Krankenhäuser im Kontext der Hybrid-DRG Abrechnung
Orientierungswert, Telematikinfrastruktur, Hybrid-DRG und EBM-Anpassungen zum Jahresbeginn
Hamburgische Krankenhausgesellschaft mahnt Investitionssicherheit, Bürokratieabbau und neue Anreize für Ambulantisierung an
Übersicht der Hybrid-DRG und Leistungskatalog für Kliniken und Praxen.
Bewertungsausschuss verlängert Übergangsfrist zur ergänzenden EBM-Abrechnung bis 31. Dezember 2026
Neues Gruppierungsverfahren ermöglicht Praxen die Ermittlung von Hybrid-DRG-Konstellationen
Fortschreibung der Fallkosten um 2,98 Prozent ab 1. Januar 2026
Auf dem BVASK-Jahreskongress im Januar 2026 bewertet ZI-Vize Thomas Czihal die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
KV Berlin veröffentlicht Sonder-PID zu neuen Regelungen, Fallstricken und Praxisempfehlungen
Ab dem 1. Januar 2026 treten die Neuerungen der Hybrid-DRGs in Kraft, wie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mitteilt.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die aktualisierten Definitionshandbücher für die aG-DRG-Versionen 2024/2026 sowie 2025/2026 bereitgestellt.
Die Liste der zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2024/2026 – inklusive Leistungsgruppen – wurde zum 01.12.2025 erneut aktualisiert.
Studie identifiziert bei 60 Prozent der stationären Fälle ein ambulantes Potenzial