Hybrid-DRG 2026: Weiterentwicklung mit mehr Differenzierung – aber ungelösten Sach- und Implantatkosten
Auf dem BVASK-Jahreskongress im Januar 2026 bewertet ZI-Vize Thomas Czihal die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
Der Bundesverband für Ambulantes Operieren und Spezielle Arthroskopische Chirurgie (BVASK) blickt auf die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG für das Jahr 2026. In einer vorab veröffentlichten Pressemitteilung zum BVASK-Jahreskongress, der am 30. und 31. Januar 2026 in Düsseldorf stattfinden wird, bewertet Thomas Czihal, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI), die aktuellen Anpassungen im System der sektorengleichen Vergütung.
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. November 2025 festgelegt, welche Eingriffe im kommenden Jahr mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die jeweiligen Fallpauschalen ausfallen. Insgesamt stehen 2026 69 Hybrid-DRG zur Abrechnung durch Vertrags- und Krankenhausärzte zur Verfügung.
Neu ist eine stärkere Differenzierung nach Schweregraden, durch die bestehende Hybrid-DRG weiter unterteilt werden. Ziel ist eine präzisere Abbildung von Kostenunterschieden und damit eine differenziertere Vergütung. Aus Sicht des ZI ist dies ein Schritt in die richtige Richtung – jedoch kein abschließender.
Kritisch bewertet Czihal insbesondere die weiterhin fehlende separate Abrechnung von Sach- und Implantatkosten. Diese bleiben in den Fallpauschalen enthalten und können nicht verursachergerecht ausgewiesen werden. Eine stärker individualisierte Versorgung sei auf dieser Basis nur eingeschränkt möglich. Die Hybrid-DRG müssten daher künftig weiter entpauschalisiert und stärker patientenorientiert ausgestaltet werden.
Aus Sicht des ZI liegt in der sektorengleichen Vergütung ein großes Effizienzpotenzial, da für identische Leistungen keine Preisunterschiede zwischen ambulanter und stationärer Erbringung bestehen. Gleichzeitig müsse das System jedoch feiner zwischen einzelnen Leistungsgruppen unterscheiden, um mehr Vergütungsgerechtigkeit zu erreichen. Czihal spricht sich dafür aus, Hybrid-DRG künftig stärker entlang der Schweregrad-Kategorien des EBM zu splitten und Implantatkosten auszugliedern. Dies sollte 2026 im Fokus der gemeinsamen Selbstverwaltung stehen, um 2027 eine weitere Entwicklungsstufe zu erreichen.







