Abrechnung 2026 im Überblick: Neue Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung

Orientierungswert, Telematikinfrastruktur, Hybrid-DRG und EBM-Anpassungen zum Jahresbeginn

Zum Jahresbeginn 2026 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen mehrere zentrale Anpassungen für die ambulante Versorgung beschlossen. Wie GelbeListe berichtet, betreffen die Neuerungen insbesondere den Orientierungswert als Grundlage der Honorarberechnung, die Pauschalen im Bereich der Telematikinfrastruktur (TI), die sektorengleichen Fallpauschalen für ambulantes Operieren (Hybrid-DRG) sowie verschiedene Detailänderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Der Orientierungswert, der maßgeblich für die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist, wurde zum 1. Januar 2026 angepasst und bildet damit die Grundlage für die Honorarverteilung in den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung zahlreicher EBM-Leistungen aus und ist damit für die wirtschaftliche Planung in den Praxen von zentraler Bedeutung.

Auch im Bereich der Telematikinfrastruktur wurden die Vergütungsregelungen weiterentwickelt. Die bestehenden TI-Pauschalen wurden angepasst, um den fortlaufenden Betrieb sowie neue Anwendungen im digitalen Gesundheitswesen abzubilden. Ziel ist es, die Finanzierung der technischen Infrastruktur stärker zu pauschalieren und den administrativen Aufwand für Praxen zu reduzieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den sektorengleichen Fallpauschalen für ambulantes Operieren, den sogenannten Hybrid-DRG. Diese sollen die Vergütung bestimmter Leistungen unabhängig davon vereinheitlichen, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Damit verbunden sind neue Abrechnungslogiken, die sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Praxen und Krankenhäuser haben können.

Ergänzend dazu wurden mehrere Detailanpassungen im EBM vorgenommen. Diese betreffen unter anderem Leistungsbeschreibungen, Abrechnungsmodalitäten und Abgrenzungsfragen. Für den Praxisalltag bedeutet dies, dass bestehende Abrechnungsprozesse überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um Honorarausfälle oder Abrechnungsfehler zu vermeiden.

Der Beitrag auf GelbeListe ordnet die Änderungen ein, erläutert ihre praktische Relevanz und gibt Hinweise zu konkreten Umsetzungsschritten in Abrechnung, Organisation und Praxismanagement.

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