„Überregulierung überwinden“: HKG legt gesundheitspolitische Forderungen für 2026 vor
Hamburgische Krankenhausgesellschaft mahnt Investitionssicherheit, Bürokratieabbau und neue Anreize für Ambulantisierung an
Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat ihre gesundheitspolitischen Forderungen für das Jahr 2026 veröffentlicht und stellt diese unter das Leitmotiv „Überregulierung überwinden“. In dem umfangreichen Positionspapier beschreibt die HKG aus Sicht der Krankenhäuser zentrale strukturelle Defizite des deutschen Gesundheitssystems und formuliert konkrete Erwartungen an Politik und Gesetzgeber. Ziel sei es, Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wirtschaftliche Stabilität herzustellen und unnötige Bürokratie abzubauen.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Investitionsfinanzierung. Die HKG verweist darauf, dass die Länder ihrer gesetzlichen Verpflichtung seit Jahren nur unzureichend nachkämen. Auf Basis der vom InEK veröffentlichten Investitionsbewertungsrelationen (IBR) beziffert die HKG den notwendigen Mindestinvestitionsbedarf auf rund acht Prozent des Krankenhausumsatzes. Für Hamburg ergebe sich daraus ein jährlicher Bedarf von etwa 175 Millionen Euro, während tatsächlich rund 65 Millionen Euro pro Jahr fehlten. Diese Finanzierungslücke müssten die Krankenhäuser derzeit über Betriebsmittel oder Kredite ausgleichen, was zusätzliche Zins- und Tilgungsbelastungen verursache.
Mit Blick auf die Krankenhausreform fordert die HKG, dass die vorgesehene Kofinanzierung der Länder für den bundesweiten Krankenhaustransformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro vollständig sichergestellt wird. Eine finanzielle Beteiligung der Krankenhäuser selbst lehnt die HKG ausdrücklich ab. Zusätzlich sieht sie erheblichen Investitionsbedarf durch Ambulantisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Hitzeschutz, für die jeweils dauerhaft Finanzmittel bereitgestellt werden müssten.
Deutliche Kritik äußert die HKG an der aktuellen Ausgestaltung der Ambulantisierung. Weder der AOP-Katalog nach § 115b SGB V noch die Hybrid-DRG nach § 115f SGB V setzten aus Sicht der Krankenhäuser wirksame wirtschaftliche Anreize. Die Vergütung berücksichtige die spezifischen Kostenstrukturen der Krankenhäuser nicht ausreichend, etwa höhere Personalkosten, Vorhalteleistungen oder den Aufwand für ärztliche Weiterbildung. Die HKG plädiert daher für eine grundlegende Neukonzeption der Hybrid-DRG, unter anderem durch ihre Verankerung im DRG-System als Kurzzeit-Fallpauschalen und durch einheitliche Mindeststrukturvorgaben auch für den vertragsärztlichen Bereich.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die ambulante Notfallversorgung. Die HKG begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zur Reform grundsätzlich, fordert jedoch eine konsequente Patientensteuerung über eine gemeinsame Leitstelle von 112 und 116117 sowie eine kostendeckende Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus. Bereits 2017 habe das durchschnittliche Defizit pro ambulanter Notfallbehandlung bei 88 Euro gelegen. Integrierte Notfallzentren benötigten daher ein eigenes, auskömmliches Budget.
Mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel spricht sich die HKG für eine Weiterentwicklung von Aufgabenteilung und Skill-Mix aus. Neue Berufsgruppen wie OTA, ATA oder Physician Assistants seien für eine sichere Versorgung unverzichtbar, würden jedoch bislang nicht ausreichend in den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Gleichzeitig fordert die HKG den Abbau starrer Pflegepersonaluntergrenzen und warnt vor weiteren bürokratischen Personalbemessungsinstrumenten für Ärzte und Therapeuten.
Auch in der Qualitätssicherung plädiert die HKG für einen Paradigmenwechsel: Statt weiterer Strukturvorgaben solle der Fokus stärker auf Prozess- und Ergebnisqualität gelegt werden. Eine sektorenübergreifende Messung des Behandlungserfolgs, etwa durch Patient Reported Outcome Measures (PROMs), könne Bürokratie reduzieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität transparenter machen.
Kritisch bewertet die HKG zudem die Rolle des Medizinischen Dienstes (MD). Die politisch gewünschte Neutralität sei aus Sicht der Krankenhäuser noch nicht vollständig erreicht. Gefordert werden mehr Transparenz, abgestimmte Begutachtungsrichtlinien und ein formales Stellungnahmerecht der Krankenhäuser bei Prüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungsgruppen.
Abschließend unterstreicht die HKG die Bedeutung der Digitalisierung als Hebel für Effizienz, Qualität und Bürokratieabbau. Um den dauerhaften Betrieb digitaler Systeme zu sichern, fordert sie einen dauerhaften Digitalisierungszuschlag von zwei Prozent auf Krankenhausrechnungen, da ohne eine solche Finanzierung die nachhaltige Nutzung der mit dem Krankenhauszukunftsgesetz aufgebauten IT-Infrastruktur gefährdet sei.




