Markiert: Blutdepot

OPS-Codes: Altersdiskriminierung durch das BSG?

Es zeigt sich, dass nicht definierte, mithin unbestimmte (Rechts-)Begriffe innerhalb der Mindestvoraussetzung verschiedener OPS-Codes (und anderer Abrechnungsvorschriften) Tür und Tor öffnen für eine nicht kalkulierbare...

Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Der im OPS-Kode 2016 8-98f* (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung ) verwendete Begriff der „Blutbank“ ist jedenfalls erfüllt, wenn das Krankenhaus über ein Blutdepot i.S. von § 11a Transfusionsgesetz (TFG) verfügt

L 11 KR 1859/18 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019

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