Die Blutbank eines Krankenhauses, das für interne Zwecke einschließlich der Anwendung Blutprodukte lagert und abgibt, ist ein Blutdepot i.S des § 11a TFG

B 1 KR 11/21 R | , vom 16.08.2021

Eine ist nach dem maßgeblichen allgemeinsprachlichen Begriffskern entweder eine interne Einrichtung des Krankenhauses, die bevorratet und auf fachliche Anforderung im Bedarfsfall intern ausgibt, oder die Einrichtung eines externen Dritten, der dem binnen 30 Minuten Blutprodukte verbindlich zur Verfügung zu stellen hat und dies auch kann […]

Quelle: Bundessozialgericht

Das könnte Dich auch interessieren …