Was ist eine Blutbank im Sinne der OPS-Prozedur 8-98f.*?

S 13 KR 1185/17 | Ulm, Urteil vom 05.04. – Kommentar BREGENHORN-WENDLAND & PARTNER Rechtsanwälte

Das SG Ulm hat in einem von der Kanzlei BREGENHORN-WENDLAND & PARTNER Rechtsanwälte vertretenen Verfahren die Anforderung der  in der OPS-Prozedur 8-98f.* (Aufwendige intensivmedizinische ) definiert. Die Prozedur verlangt in ihrer bis einschließlich 31.12.2017 gültigen Fassung die innerhalb von 30 Minuten im Krankenhaus verfügbare Leistung einer Blutbank.

Es gibt jedoch weder eine medizinische, noch eine kodierrechtliche Definition des Begriffes. Der Begriff scheint auch eher umstritten zu sein, wird teilweise in Rechtsvorschriften, selten jedoch in fachlichen Publikationen verwendet. Die vertreten regelhaft die Rechtsauffassung, dass eine Blutbank transfusionsmedizinische Leistungen erfordert.  […]

Quelle: med-juris

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