Was ist eine Blutbank im Sinne der OPS-Prozedur 8-98f.*?
S 13 KR 1185/17 | sozialgericht Ulm, Urteil vom 05.04.2018 – Kommentar BREGENHORN-WENDLAND & PARTNER Rechtsanwälte
Das SG Ulm hat in einem von der Kanzlei BREGENHORN-WENDLAND & PARTNER Rechtsanwälte vertretenen Verfahren die Anforderung der blutbank in der OPS-Prozedur 8-98f.* (Aufwendige intensivmedizinische komplexbehandlung) definiert. Die Prozedur verlangt in ihrer bis einschließlich 31.12.2017 gültigen Fassung die innerhalb von 30 Minuten im Krankenhaus verfügbare Leistung einer Blutbank.
Es gibt jedoch weder eine medizinische, noch eine kodierrechtliche Definition des Begriffes. Der Begriff scheint auch eher umstritten zu sein, wird teilweise in Rechtsvorschriften, selten jedoch in fachlichen Publikationen verwendet. Die kostenträger vertreten regelhaft die Rechtsauffassung, dass eine Blutbank transfusionsmedizinische Leistungen erfordert. […]
Quelle: med-juris