Abrechnung der OPS 8-98f durch Klinik erfordert keine transfusionsmedizinische Expertise der Klinik

B 1 KR 11/21 R | Bundessozialgericht, vom 16.8.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Das Krankenhaus kann die für die OPS 8-98 f (aufwendige intensivmedizinische ) auch dann verlangen von der des Patienten, wenn das Krankenhaus keine eigene transfusionsmedizinische Expertise besitzt. Schon die interne Bevorratung und Ausgabe von Blut und Blutbestandteilen durch das klagende Krankenhaus erfüllt den Begriff der (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.8.2021 – B 1 KR 11/21 R). […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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