Der Pflege-Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Pandemie soll pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert werden.
Coronavirus KHZG Krankenhauszukunftsgesetz Pflegeeinrichtung Qualitätsprüfung
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Der Pflege-Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Pandemie soll pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert werden.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird am Montag in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erörtert. Der kkvd gehört zu den eingeladenen Verbänden
Gerade in der Corona-Krise habe sich der Vorteil und die Notwendigkeit eines flächendeckenden guten Krankenhausnetzes gezeigt…
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vor
Die KBV begrüßt grundsätzlich die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geplanten Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung von Krankenhäusern.
Die Innungskrankenkassen begrüßen –von einigen Kritikpunkten abgesehen –die grundsätzliche Ausrichtung des Referentenentwurfs eines Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Vorgaben nicht geeignet seien, sowohl die Versorgungsqualität als auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern
Der Bundesrat betont, dass die COVID-19-Pandemie für alle medizinischen Leistungserbringer eine erhebliche Belastung darstellt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 06.08.2020 eine Formulierungshilfe für einen Referentenentwurf für das Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) zur Verfügung gestellt
Bundesgesundheitsminister Spahn: „Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub.“
Mit der Investitionshilfe des Bundes über den Zukunftsfonds werden den Krankenhäusern für dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen Mittel bereitgestellt, die über die Regelinvestitionsfinanzierung durch die Bundesländer nicht...
Ein flächendeckendes Freihalten von Betten, ein weiterer Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten sowie finanzielle Hilfen in Form von Freihaltepauschalen und Pauschalen für zusätzliche Intensivbetten sind nicht mehr nötig.
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) sieht hierbei vor allem die vorgesehene Neuregelung der Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung kritisch.