Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2022
Thema: Pflegepersonaluntergrenzen
Zu Pflegepersonaluntergrenzen sind aktuell 574 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Strafzahlungen für Kliniken, die über ihre Belastungsgrenzen hinaus Patienten aufnehmen…
Zu den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen (DRG) erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß
«Wer fordert, die Personaluntergrenzen auszusetzen, ohne eine Entlastung zu schaffen, versucht die Probleme auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen.»
Krankenhäuser fordern auch für Corona-Winter 2021/2022 Sicherheit und Unterstützung
VKD fordert: Pflegepersonalregelung für die Kinderkliniken sofort aussetzen!
„Für eine gute Patientenversorgung unserer Kinder brauchen wir einfach mehr Fachkräfte.“
Das Klinikum versorgt mehr Patienten, als es laut Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung verkraftet.
Die Fachgesellschaft beleuchtet in einem ersten Statement das neue Instrument. Der Pflegepersonalquotient wird vom InEK als eine „Pflegelast-Bewertungsrelation je Pflegefachperson“ beschrieben.
Um die Gräben zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu schließen, will die AOK eine neue Brücke schlagen: Die gemeinsame Versorgungsplanung der relevanten Akteure auf Ebene...
Blickpunkt Klinik (PDF, 540KB)
Ein flexibles und bedarfsgerecht organisiertes Gesundheitssystem braucht mutige Lösungen statt expandierender Bürokratie
Bürokratischer Nonsens in den Budgetverhandlungen mit den Kassen treibt nicht wenige Krankenhäuser derzeit in erhebliche Liquiditätslücken.
Mit der nun vorgelegten Stellungnahme erneuert die Bundesärztekammer ihre Forderung, valide patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle patientennah tätigen Berufsgruppen und in allen Krankenhausbereichen umzusetzen.
Die Krankenhäuser lehnen den vorliegenden Entwurf zur Ausweitung der PpUG sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen heraus als auch aus fachlichen Gründen ab.
DKG (PDF, 287KB)
Der Verordnungsentwurf ist im Wesentlichen zu begrüßen. Insbesondere positiv zu bewerten ist, dass ab dem 01.01.2022 eine Ausweitung der PpUG auf die pflegesensitiven Bereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgt.
Die DGINA teilt die Auffassung, dass eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus für die Qualität der Patientenversorgung und der Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar ist.
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) soll künftig auch für die Klinikbereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe gelten.
Neue Bundesregierung muss sich sehr schnell der weiterhin kritischen Situation in der Pflege stellen




