Pflegepersonaluntergrenzen verfehlen ihren Zweck

Neue Bundesregierung muss sich sehr schnell der weiterhin kritischen Situation in der Pflege stellen

Das Bundesgesundheitsministerium will die Pflegepersonaluntergrenzen ausweiten. Da sich die Selbstverwaltungspartner – Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband – nicht einigen konnten, soll erneut eine Ersatzvornahme greifen. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung. Demnach sollen ab dem 1. Januar 2022 erstmalig Untergrenzen in , Gynäkologie und gelten. Dazu Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

„Zu den Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung wird es gehören, weitere Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Pflege umzusetzen. Ansonsten könnte die Überbelastung der Pflegefachpersonen in Altenheimen und Krankenhäusern zu noch stärkerer Berufsflucht und damit verbunden zu einer massiven Gefährdung der pflegerischen Versorgung führen. Die Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung bewirken zunehmend massive und nicht versorgungsbedarfsgerechte Fehlsteuerungen in den Krankenhäusern. Die Konsequenz ist eine kontinuierlich steigende Unzufriedenheit bei den Mitarbeitenden. Was ursprünglich als rote Linie gedacht war und von daher grundsätzlich zu unterstützen ist, verkommt zunehmend zum - und Organisationsmonster“.

„Daher plädieren wir weiterhin für die wissenschaftlich fundierter Personalbemessungsinstrumente, die sich konkret am Bedarf der einzelnen Pflegeempfänger in den jeweiligen Einrichtungen und Kliniken orientieren. Sie hätten eine durchaus größere Wirkung als die Beibehaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Was uns klar sein muss ist jedoch, dass die besten Instrumente oder Regelungen uns nicht weiterhelfen, wenn es uns nicht gelingt, in den nächsten Jahren nachhaltig mehr fachlich hochqualifiziertes Personal in den Pflegeberuf zu bekommen. Weiterhin muss es darum gehen, die sich zuspitzende Leistungsdynamik in allen Versorgungsbereichen zu überwinden. Gesundheit und Pflege kosten zwar viel Geld, eine Orientierung an ökonomischer Gleichmacherei sollte jedoch nicht erfolgen“, so Mai. […]

: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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